
Für die individuelle Beurteilung der Zulassung beraten wir Sie gerne. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen.
Wir stellen Ihnen unsere Erfahrung gerne zur Verfügung, auch bevor Sie zum Kurs angemeldet sind. Wir haben auch gerne
Zeit für eine persönliche Besprechung. Rufen Sie uns an.
Dr. T. Hofmann, Kursleiter HR-Ausbildungen Telefon: 031 381 55 48 Mail: sekretariat@bpih.ch
Zur Prüfung wird gemäss dem eidg. Prüfungsreglement zugelassen, wer... | |
a) | den Ausweis über die erfolgreiche Zertifikatsprüfung der eidg. Trägerschaft besitzt |
b) | vier Jahre Berufspraxis nach dem abgelegten eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder entsprechend mindestens gleichwertige Ausbildung und Praxis besitzt und den |
c) | über mindestens acht Jahre Berufspraxis verfügt und davon eine mindestens vierjährige qualifizierte Praxis im Personalwesen ausweisen kann. |
Beginn 2012:
Anfang August 2012
Eidg. Prüfungen: Sept./ Okt. 2013
Das BPIH-Programm...
beinhaltet bewusst mehrmals Ferien und Unterbrüche von 1-2 Wochen, damit der Stoff auch neben einer 100%-Stelle bewältigt werden kann.

Falls Sie das "eidg Zertifikat Personalassistent/-in" noch nicht besitzen...
....können Sie es am BPIH während der laufenden Ausbildung HR-Fachfrau / HR-Fachmann
innerhalb der regulären Ausbildung HR-Fachfrau/-mann absolvieren, ohne nennenswerten Mehraufwand beim Lernen.
Die Erfolgsquoten unserer Absoventen an dern eidg. Prüfungen
betrugen in den letzten beiden Prüfungsjahren jeweils 100%.
(Die gesamtschweizerische Quote lag bei 67%, resp. 71%)