
Beginn 2012:
Mitte September 2012
Das BPIH-Programm...
beinhaltet bewusst mehrmals Ferien und Unterbrüche von 1-2 Wochen, damit der Stoff auch neben einer 100%-Stelle bewältigt werden kann.
Der Kurs wird am BPIH wie gewiohnt definitiv durchgeführt.
Praxisvoraussetzung für die Prüfungszulassung sind:
Sechs Jahre Berufserfahrung, wovon vier Jahre als qualifizierte HR-Praxis.
Als qualifizierte HR-Praxis wird eine umfassende HR-Generalistenfunktion mit HR-Gesamtverantwortung in einem mittleren Unternehmen oder eine komplexe Teilbereichsverantwortung in einem grösseren Unternehmen verstanden.
Für die individuelle Beurteilung der Zulassung beraten wir Sie gerne. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen.
Wir stellen Ihnen unsere Erfahrung gerne zur Verfügung, auch bevor Sie zum Kurs angemeldet sind. Wir haben auch gerne
Zeit für eine persönliche Besprechung. Rufen Sie uns an.
Dr. T. Hofmann, Kursleiter HR-Ausbildungen Telefon: 031 381 55 48 Mail: sekretariat@bpih.ch
Zur Prüfung wird gemäss dem eidg. Prüfungsreglement zugelassen, wer...
einen der folgenden Ausweise besitzt:
a) | den Fachausweis der Berufsprüfung für HR-Fachfrau / HR-Fachmann |
b) | einen Abschluss einer Hochschule, Fachhochschule oder höheren Fachschule |
